Schluß mit lustig: erste Abmahnung wegen P3D-Lizenzverstoß

April2

Eine kleine aber feine Änderung der Lizenzbestimmungen der im Herbst veröffentlichten Prepar3D Version 3 könnte für die Nutzer der Academic und Professional Licence zum Verhängnis werden. War die Lizenz der V2.x noch schwammiger formuliert, ergeben ein paar kleine Änderung nun die handfeste Grundlage, den Simulator nur zu Unterhaltungszwecken sogar gerichtlich verbieten zu können. Von einem der Redaktion persönlich bekannten Leser wurde nun die Abmahnung einer Berliner Kanzlei vorgelegt:

Darin ist unmissverständlich zu lesen, dass Lockheed Martin, vertreten durch eine Berliner Anwaltskanzlei, dem Nutzer vorwirft, den Simulator nicht nur zu Schulungs- oder professionellen Zwecken zu nutzen, sondern eben auch zur Unterhaltung.

Eine Nachfrage bei der Kanzlei bestätigte dies nicht nur, sondern ergab auch, dass seit kurz nach Erscheinen der V3 zahlreiche Hinweise über Nutzer gesammelt wurden, welche P3D offensichtlich nicht gemäß der Lizenzbestimmungen verwenden und die Abmahnverfahren nun nach Halbjahresfrist ihren Anfang nehmen. Daher ist davon auszugehen, dass in den nächsten Tagen und Wochen mehrere solcher Briefe in die Cockpits flattern.

Die o.a. Kanzlei ist übrigens nicht die einzige, die von LM beauftragt wurde, sondern allein Bundesweit beschäftigen sich 12 Kanzleien im Auftrag des Rüstungskonzerns. Die Aktion ist angeblich Europa- und weltweit angelegt, zumindest in den Ländern, in denen die Lizenzverstöße erfolgreich durchzusetzen sind. Deutschland, bzw. Europa gehört zweifelsohne dazu.

Unserem Leser wurden 550€ Gebühr und eine Unterlassungserklärung auferlegt, die Onlineaktivierung von P3D v3 bereits entzogen. V2.5 ließe sich jedoch noch installieren, meinte er, “als Trostpflaster”.

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Im obigen Schreiben ist von der “Academic Licence” die Rede. Unsere konkrete Nachfrage stellte allerdings unmissverständlich klar, dass es die “Professional Version” auch betrifft, da beide nicht zu Unterhaltungszwecken freigegeben worden sind.

49 Comments
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Stefan B.
Stefan B.
8 Jahre zuvor

Wenn das Donald Trump wüsste!

Paul Philipp
Paul Philipp
8 Jahre zuvor

April April?

Dennis
Dennis
8 Jahre zuvor

Ist das jetzt der offizielle Aprilscherz

FreaXter
FreaXter
8 Jahre zuvor

April April! 😀

Will
Will
8 Jahre zuvor

Seht ihr! Ich habs euch gesagt! Ein Kollege hat auch schon eine Abmahnung bekommen, weil er den Academic P3D benutzt hat und KEINEN Studentenausweis vorlegen konnte!

Marcel
Marcel
8 Jahre zuvor

Sagt nicht, ich hätte Euch nicht gewarnt! 😀

Mit 550 Euro ist er aber noch mal gut weggekommen. Das muss man LM, sie agieren sehr human.

Humpix
Humpix
8 Jahre zuvor

Jetzt wäre es noch spannend zu wissen ab wann es Unterhaltung ist. Ich verwende die Pro Version zu Vorbereitung auf die Flugschule, aber den Schein mache ich nur für mich. Also genau genommen zur Unterhaltung. Ich übe auch mit Fliegern die ich so nie fliegen werde, es ist aber ungemein lehrreich. Also was darf man nun und was nicht? Aber toll das ich 200 Ausgegeben habe dafür das ich nun recht rechtsunsicher unterwegs bin…

F
F
8 Jahre zuvor

Paul Panther, äh Partner… Sehr gut, naja jetzt mal schnell ne Runden den P3D fliegen und das ganze nur aus Spass.

Christian
Christian
8 Jahre zuvor

LM kann einem ja nur leid tun wenn sie als amerikanische Firma einen Prozess in Deutschland anstoßen…da gehen doch Miiiiillionen flöten 😉 Bin weg, muss meinen P3D-Datenträger vergraben… oder lieber gleich verbrennen 😁 *Angst*

Frank
Frank
8 Jahre zuvor

Von einem amerikanischen Rüstungskonzern hätte ich erwartet, dass er die Sache selbst in die Hand nimmt und mir den Rechner direkt unterm Hintern wegbombt. Stattdessen beschäftigen die Anwälte damit. Weicheier! 😉

Oski
Oski
8 Jahre zuvor

So so, so viele Rechtschreibfehler in einem Anwalts-Schreiben. Und noch immer ist der 1. April 😀 😀

Bernd
Bernd
Beantworten  Oski
8 Jahre zuvor

@Oski Eine große Zahl von Rechtschreibfehlern ist in Schreiben von Anwälten leider nicht soooo unüblich…

Oski
Oski
8 Jahre zuvor

Nicht mal die Postleitzahl können sie in ihrem Briefkopf richtig schreiben … tz, tz, also sowas aber auch… 😀 😀 (für die ganz Schlauen: 12543 ist laut Postleitzahlen-Verzeichnis Deutschland gar nicht vergeben…) Nochmals 😀 😀 und weils so schön war, nochmals 😀 😀

Dennis
Dennis
Beantworten  Oski
8 Jahre zuvor

Ich bin erst voll drauf reingefallen. Aber die Rechtsanwaltskanzlei “Jürgen Vogel”- wusste gar nicht, dass sich der Schauspieler umorientiert hat 🙂

Christian B.
Christian B.
8 Jahre zuvor

S e e e h r geil! :-))

Martin S
Martin S
8 Jahre zuvor

Das ist ein sehr geschmackloser Aprilscherz!

Oski
Oski
Beantworten  Martin S
8 Jahre zuvor

“Das ist ein sehr geschmackloser Aprilscherz!” Ach komm, mach mal halblang! Ist doch gut gelungen!

Christian
Christian
Beantworten  Martin S
8 Jahre zuvor

Das ist nicht dein Ernst 😁 Fährst du zum Lachen ins Ausland? Ist keiner verletzt worden und beleidigt wurde auch keiner…where is the Problem? 😉

Will
Will
Beantworten  Martin S
8 Jahre zuvor

Nein nein. Er hat ebenfalls einen Aprilscherz gemacht, er fand ich göttlich und will uns nur glauben machen, dass er ihn schlecht fand! 😀

DinKIX
DinKIX
8 Jahre zuvor

Lol. Bin auch drauf reingefallen :-/ Übrigens eine Anwaltskanzlei Namens Vogel & Partner gibt es wirklich. Spezialisiert auf IT Recht und mit Niederlassung in Stuttgart.

th
th
8 Jahre zuvor

Sehr nice! Erst antäuschen von wegen “sucht euch einen aus” und dann so geil verwandeln. War schon fast besorgt, dass euch die Kreativität abhanden gekommen war. Perfekt.

Manne
Manne
8 Jahre zuvor

Schöner Aprilscherz! Noch nie was von einer Hauptstadtsparkasse gehört…….

Thomas - simFlight
Thomas - simFlight
8 Jahre zuvor

hoffen wir mal, das wir keine schlafenden Hunde wecken

Günter - simFlight
Günter - simFlight
8 Jahre zuvor

Har Har!
Gute Nacht! 😉

Alois
Alois
8 Jahre zuvor

Hab den Link des Artikels mit englischer ÜBersetzung an Lookheed geschickt. Bin gespannt, ob die das auch so lustig finden oder demnächst eine Abmahnung wegen Geschäftsschädigung reinflattert…

Günter - simFlight
Günter - simFlight
Beantworten  Alois
8 Jahre zuvor

Danke dir, die werden das bestimmt lustig finden. Nur die Frage, über wen sie dabei lachen …

Marcel
Marcel
Beantworten  Alois
8 Jahre zuvor

So ganz Unrecht hat Alois ja nicht. Die Produktion von Rüstungstechnologie ist ein immenses Verlustgeschäft. Das muss irgendwie durch die Einnahmen mit lizenzwidrigen Softwareverkäufen gegenfinanziert werden.

Nur er hätte die Übersetzung lieber an Dovetail schicken sollen. Die hätten dann eine Abmahnung wegen Geschäftsschädigung an LM geschickt. 😉

Auf jeden Fall dürfte mit so einer Aktion die Wahrscheinlichkeit deutlich steigen, dass sich die Simmer in Zukunft nicht auf zu viele Simulatoren verteilen. 😀

f.
f.
Beantworten  Alois
8 Jahre zuvor

Leider ist Deutschland ja voll von solchen an pi ss Zwergen, würde mich nicht wundern wenn da tatsächlich so eine Aktion bei rumkommt @Alois

Ausserdem ist das ganz nun auch nicht mehr Lustig der 1. April ist rum, bekommt nen Bart und wird im Streit enden.

Dennis
Dennis
8 Jahre zuvor

Mal blöd gefragt, aber könnte sowas auch wirklich vorkommen?

Günter - simFlight
Günter - simFlight
Beantworten  Dennis
8 Jahre zuvor

Keine blöde Frage … allerdings ist das ja genau der Kern der ganzen Lizenzdebatte.
Entweder Du hältst Dich kleinlich an die Lizenz und willst 100% keinerlei Risiko eingehen, dann ja, kann man sowas befürchten.

Oder Du machst eine Wahrscheinlichkeitsrechnung auf:
– Lockheed Martin vertreibt diesen Simulator im Internet ohne jegliche Kontrolle, ob Du Schüler, Student, Flugschüler etc. bist. Selbst Adobe oder Microsoft verlangen bei ihren Education-Programmen minimale Nachweise. Wie wichtig ist es LM also?
– Wie will Dir jemand nachweisen, ob Du Spaß hast, oder ob Du damit Dein Wissen erweiterst?
– Wäre da seitens der Abmahnanwälte eine große Kasse zu machen, hätten sie es bereits getan.
– wie rechtlich haltbar ist eine EULA Formulierung, die besagt, dass Du Dein Produkt “nicht zum Spaß” verwenden darfst? EULAs sind, wie sich immer wieder herausstellt, keinesfalls das letzte gültige Wort, wenn es hart auf hart kommt, sondern erstmal nur die Sichtweise des Herstellers.
– Wie will Dir im Falle der Fälle ein Anwalt die tatsächliche Nutzung von P3D nachweisen? Du hast es gekauft, aber wer nutzt es letztlich? Du schreibst in Foren darüber, aber vielleicht lügst Du? Käme nur eine Hausdurchsuchung in Frage um Deinen Rechner zu beschlagnahmen, aber auch das wurde von o.a. angesprochener Kategorie 1 schon befürchtet.

Karsten Schubert
Karsten Schubert
Beantworten  Günter - simFlight
8 Jahre zuvor

Nun, wenn wir das Problem nüchtern betrachten war dieses Szenario mit Abmahnung natürlich an den Haaren herbeigezogen, mal ganz davon abgesehen, das LM natürlich keinerlei Interesse hätte Kunden von sich abzumahnen.

Das weitaus plausiblere Szenario würde eher darauf hinaus laufen, das LM gezwungen wird irgendwelche Nachweise für ihre Academic Licence zu verlangen. Bei der Professional Version wäre das schon mal nicht nötig, denn wie können sie dir nachweisen, dass du nicht an einem neuen Flugzeug oder Flughafen arbeitest, oder das zumindest planst?

.Das schlimmste was bei der Academic Licence passieren könnte wäre eine Deaktivierung der Lizenz, bis du entsprechende Nachweise nachgeliefert hast.
Dazu könnte Lockheed aber theoretisch genötigt werden.
Praktisch war der Sinn dieser Unterteilung jedoch eher: Die eine Version darf in den Spielwarenhandel gehen, die andere nicht.

Andy
Andy
Beantworten  Günter - simFlight
8 Jahre zuvor

In einem kleinen Detail muss ich widersprechen: EULAS sind in Deutschland nicht das letzte Wort insbesondere bei einem Box-Kauf im Laden völlig unwirksam weil zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt. Bei Steam o.ä. sind die durchweg wirksam solange Du gerichtlich nicht dagegen vorgehst (Du musst dagegen vorgehen; der Hersteller kann immer Verlangen dass sich daran gehalten wird)
Prinzipiell darf aber ein Hersteller in seine AGB reinschreiben, was er mag solange diese gegen kein Recht verstoßen. Sind dir beim Kauf diese bekannt musst Du Dich an den Vertrag halten; das wäre hier gegeben. Mir wäre kein Gesetz bekannt, was vorschreibt, dass jeder alles kaufen können dürfen soll. Im Gegenteil… ein Diskobetreiber kann auch sein Hausrecht durchsetzen und Dich vor die Tür schmeißen. Ein Textilhersteller kann auch festlegen seine Sachen nur an Karstadt zu verkaufen. Insofern wäre die Klausel sogar korrekt.
Die Frage wäre wann ist es Education und wann professionell? Halte ich mich an die SOP ist es professionell? Solche grundlegenden Dinge abzuklären wäre Sache der Gerichte und das wird, entschuldigt bitte, bei einem solchen Nischenprodukt welches nur wenige betrifft wohl nicht vorkommen.

Marcel
Marcel
Beantworten  Dennis
8 Jahre zuvor

Der P3D wird ja nicht wirklich vermarktet. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass man durch Abmahnungen Gewinn machen möchte. Auch wird simFlight mit einem Aprilscherz nicht geschäftsschädigend sein können, weil die hier Mitlesenden weder Zielgruppe sind noch das Programm entsprechend der Lizenz nutzen. Ich vermute, dass die Einnahmen mit der Software für den Konzern sowieso keine Rolle spielen, maximal für die Entwicklungsabteilung.

Viel wahrscheinlicher ist, dass LM die Einhaltung der Lizenzbedingen aus folgenden Gründen einmal forcieren könnte:

– Ein realer Vorfall, der schlechte PR bedeutet und mit P3D in Verbindung steht. Daran sind wir bereits einmal haarscharf vorbeigekommen.

– Microsoft fordert, dass LM sich an die Einhaltung der gekaufen Lizenz hält.

– Dovetail fordert, dass LM sich an die Einhaltung der gekauften Lizenz hält.

– Ein (bayrischer) Spaßvogel aus der FS Community macht den Konzern LM darauf aufmerksam, dass P3D massiv zu Unterhalungszwecken genutzt wird.

Die unangenehmsten Folgen für uns dürften sein, dass wir eine teure PMDG Lizenz nicht mehr nutzen können, zurück zum FSX oder einmal zu X-Plane/DFS wechseln müssten.

Dennis
Dennis
Beantworten  Dennis
8 Jahre zuvor

Danke für die Antworten. Leider beruhigen mich diese nur wenig, da ich immer noch über einen potentiellen Umzug, vom FSX zum P3D, nachdenke und nun noch verunsicherter bin. :/ 🙂
Was würdet ihr denn nun raten, abgesehen davon, dass die vorteile eigentlich für einen Wechsel sprechen?

Günter - simFlight
Günter - simFlight
Beantworten  Dennis
8 Jahre zuvor

Naja, die Antworten waren aber doch recht eindeutig, oder?

Dennis
Dennis
Beantworten  Günter - simFlight
8 Jahre zuvor

Die Antworten waren sehr eindeutig, danke, nur bin ich trotzdem verunsichert. Mir ist schon klar, das LM die Einnahmen nicht missen möchte, aber bei solchen Fällen, wie sie Marcel beschrieben hat, werde ich doch stutzig. Die teuren PMDG Lizenzen etc. wären nicht mal das Problem, sondern eben unnötige Kosten von Anwaltskanzleien, die dadurch das Geld verdienen oder eben der generelle Fall, dass man sich strafbar macht. Wie man diese Abmahnungen umgeht/ungültig macht ist für mich ein anderes Fass.

Karsten Schubert
Karsten Schubert
Beantworten  Dennis
8 Jahre zuvor

Die haben in diesen Zusammenhang das Problem, dass sie keinen Nachweis haben, das auf deinem Rechner überhaupt P3D läuft. LM hat kein Interesse derartige Infos heraus zu geben und die Software geht auch nicht einfach so ins Netz um von einem Honeypot erfasst zu werden, wie es bei den Tauschbörsen der Fall ist.

Marcel
Marcel
Beantworten  Karsten Schubert
8 Jahre zuvor

Ich vermute, das ist ein wenig “blauäugig” in den Zeiten nach Snowden, oder? 🙂 Viele liefern die Beweise selbst, in Forenbeiträgen, hier in den Kommentaren oder durch Screenshots und Videos.

Aber nochmal: Selbst wenn eine Kanzlei hier eine Möglichkeit sehen würde, Geld zu machen, müsste LM bei dem Spiel erst mal mitmachen. Und wahrscheinlicher, als den Anwender zu verfolgen, wäre, dass bei negativer Publicity das ganze Projekt P3D eingestellt oder nur noch für militärische Großkunden verfügbar gemacht würde.

Dennis, LM macht im Jahr 45-47 Milliarden $ Umsatz. Ich vermute, dass die Einnahmen durch P3D für das Unternehmen überhaupt keine Rolle spielen.

Karsten Schubert
Karsten Schubert
Beantworten  Marcel
8 Jahre zuvor

Nicht wirklich. Wenn sich Geheimdienste bei so etwas einmischen würden hätten sie einige Probleme.
Wobei die Ganze Angelegenheit für Anwälte sowieso wenig attraktiv ist. Es geht nicht um Copyrightverletzungen, sondern bestenfalls um einen potentiellen Schaden von 60-140€. Da kann man recht wenig kassieren.
Und die Erfolgsaussichten vor Gericht sind eher ungewiss. P3D, Microsoft oder auch Dovetail würden in so einem Fall nur verlieren, weil man schließlich solche Dinge auch einfach, schnell und unauffällig über Lizenzdeaktivierung regeln könnte. Deutsche Richter könnten bei solchen Verfahren leicht genervt reagieren und an deutschen Gerichten kann tatsächlich ein Klagesteller nicht nur verlieren, sondern auch Strafen aufgebrummt bekommen.

Michael S
Michael S
Beantworten  Karsten Schubert
8 Jahre zuvor

Nunja, es haben schon Plattenfirmen Hausfrauen wegen einer “Raubkopie” einer Musik-CD als Exempel auf ein paar hundertausend Euro verklagt (ob sie das Geld je gesehen haben, oder wie’s ausging, weiß ich leider nicht). – Also würde ich sagen: Über die Klagshöhe würde ich nicht spekulieren.
Auch heute, 5 Tage später, am 5.April nicht.
;o)

Karsten Schubert
Karsten Schubert
Beantworten  Michael S
8 Jahre zuvor

Nur geht es hier nicht um Raubkopien, sondern man kann präzise sagen was für ein Schaden entstanden ist. Bei Raubkopien geht es immer darum: Wieviel Kopien wurden wirklich hergestellt.

Marcel
Marcel
Beantworten  Karsten Schubert
8 Jahre zuvor

@ Karsten: Heute verdienen Anwälte ihren Unterhalt damit, Leute zu verklagen, die ein bei Google gesuchtes Bild in einem Forum posten. Der Schaden ist hier gleich Null. Und es gibt anscheinend genug Richter, die das offensichtliche Spiel mitmachen. Leider.

Und wie man die letzen Jahre sieht: Geheimdienste bekommen ja noch nicht mal Probleme, wenn sie ganz massiv gegen geltendes Recht verstossen. Und deren gesammelte Daten sind auch nicht für Dritte unerreichbar.

Aber da LM sich wirtschaftlich nicht für uns interessiert, dürfte es viel wahrscheinlicher sein, dass P3D eines Tages nicht mehr erhältlich ist, als dass einzelne Nutzer verklagt werden. Sie könnten das höchstens machen, um Microsoft zu zeigen, dass ihnen daran liegt, die getroffene Lizenzvereinbarung einzuhalten.

Karsten Schubert
Karsten Schubert
Beantworten  Marcel
8 Jahre zuvor

Das Problem ist nicht wirklich neu. Sagt dir der Name “Freiherr von Gravenreuth” etwas? Es kommt nicht von ungefähr das man in manchen Ländern Anwälte als weniger ehrlich einstuft, als Verkäufer von gebrauchten Autos.
Bei den Geheimdiensten ist das große Problem: Wenn sie nicht geheim arbeiten können ist bei ihnen nichts mehr geheim. Das eigentliche Problem ist, das es zu viele Dummköpfe gibt, die tatsächlich glauben mit mehr Daten mehr Sicherheit schaffen zu können. In Wirklichkeit helfen diese Datensammlungen nur beim Mißbrauch, während die wichtigen Daten in diesen Datensalat untergehen. Man erstickt schlichtweg in der Menge von “false positives”. die sinnlos Mittel binden. Mittel die an anderer Stelle eingespart wurden.
Ich denke bei LM ging es von Anfang an weniger um die “Käufer”, sondern um die Bindung von Firmen in wie OrbX deren Produkte man auch in der eigentlichen Zielgruppe erfolgreich vermarkten kann. Nicht als Kern sondern zum kostengünstigen aufhübschen.
Für LM und auch Microsoft machen Klageschriften über Anwälte keinen Sinn. Es bringt kein Geld aber extrem viel böses Blut. Es ist viel einfacher bei Lizenzrückfragen (die P3D mit recht großer Wahrscheinlichkeit ab und zu durchführt) einfach die Antwort zu verweigern, wenn einem die Sache zu heiß wird. Die Umsätze halfen einfach die unvermeidlichen Kosten für das Projekt ein wenig abzupuffern und Produkte zu binden.

Marcel
Marcel
Beantworten  Karsten Schubert
8 Jahre zuvor

Ich glaube so viele Dummköpfe sind das nicht. Daten bedeuten zum einen Macht zum anderen Geld. Falls es da noch einen Unterschied gibt. 😉 Mit dem vermeintlichen mehr an Sicherheit schiebt man nur eine anderen Begründung vor. 😉

Ein Kabarettist hat es vor kurzem schön auf den Punkt gebracht. Auf die Anmerkung, dass jetzt bereits genügend Daten vorhanden gewesen wären, um das eine oder andere verhindern zu können, kam die Erklärung: Die Suche nach den richtigen Daten ist wie die Suche nach der Nadel im Heuheufen. Der Kabarettist: Und ihr wollt für mehr Sicherheit jetzt noch mehr Heu haben? 😀

So, wieder zum Thema: Ich hatte gemeint, dass Microsoft eventuell eines Tages nicht glücklich darüber ist, dass LM es mit der erworbenen ESP Lizenz nicht so genau nimmt. So wie manche Nutzer es mit der erworbenen P3D Lizenz nicht so ernst nehmen. Und dass LM dann etwas unternimmt – nicht weil sie das erklagte Geld brauchen, sondern um Microsoft zu zeigen, dass sie auf die Einhaltung der Lizenz achten. Mag ein unwahrscheinliches Szenario sein, aber für mich wahrscheinlicher, als dass sie von sich aus Anwälte auf die Nutzer loslassen. 😉

Michael S
Michael S
Beantworten  Karsten Schubert
8 Jahre zuvor

Bist Du sicher, dass LM keinen Nachweis hat, dass P3D läuft? Bei der Registrierung wird der Rechner, nicht die Datei registriert. Deswegen sollte man P3D auch bei einem Update erst “destallieren” (= die Registrierung bei LM entfernen, es wird keine einzige Datei vom PC gelöscht! Dafür bleiben rund 14.000 Registry-Einträge offen, die wohl kein Mensch manuell entfernen wird können), bevor man ein Update installiert.
Ich denke eher, es wird schwer, jemandem ein “spielerisches” Verhalten vorzuwerfen, wenn es eben nicht offensichtlich ist Immerhin gibt es auch AddOns, die für P3D nicht zugelassen waren, weil die in ihrem Copyright dezidiert auf den “Spiel”-charakter hingewiesen haben (hat sich aber auch schon geändert).
Ich unterstelle all jenen, die seit Jahren FluSi-Fliegen (und damit erwachsen und älter geworden sind) eine gewisse Ernsthaftigkeit im Hobby. So wie beim Sport- oder Segelfliegen in der Natur kann auch Simfliegen ein Hobby sein.
All jene, die nur “zum Ballern und Fetzen” (oder was immer) mal schnell eine Flugsession öffnen wollen, werden bei P3D wohl soundso nicht glücklich werden, weil man a) zum “Ballern und Fetzen” die Professional Plus License braucht – und die schlägt mit schlappen $ 2.300,- zu Buche. Also irgendwie nix für “Spaß”.
Wem etwas am realistischen Fliegen, sei es Platzrunden oder Ozeanüberquerung, liegt, betreibt ein Hobby.Und kein “Spiel”.
Und damit kamm man – finde ich – auch mit der LM-Lizenz mit gutem Gewissen dabei sein.

Marcel
Marcel
Beantworten  Michael S
8 Jahre zuvor

Also wenn man in einem Programm auf die Feuertaste drückt, dann ist das Spaß und Spiel. Und wenn man auf keine Feuertaste drückt, ist das ein Hobby. Und ein Hobby widerrum ist etwas Ernsthaftes?

Für mich ist die Flugsimulation (fast) immer Spaß und auch Spiel gewesen. Ob ich vor dem PC in der Q400 sitze oder eine echte Flugzeugzelle zum Simulator umbaue. Da gehe ich wohl mit der falschen Einstellung an die Sache heran. 😉

Computerspielen ist ein Hobby. Ob ich ein Flugzeug mit oder ohne Bewaffnung bewege ändert daran nichts. Es ist ein komplexes und faszinierendes Hobby. So wie viele andere Hobbies auch.

Wir hatten es ja gerade erst: FSX/P3D sind mit die einfachsten Flugspiele. Sämtliche Militärsimulatoren sind deutlich realistischer und anspruchsvoller zu fliegen. Daran ändert auch die Feuertaste nichts…

Mit gutem Gewissen darf man dabei sein, wenn man mit P3D für den nächsten Urlaubsflug trainiert. Um bei Problemen im Cockpit die Piloten mit Rat oder Tat zu unterstützen. 😀

christian klingbeil
christian klingbeil
Beantworten  Marcel
8 Jahre zuvor

Was ist eigentlich “Spiel”? Einen Ansatz zu einer Definiton findet man hier:
http://www.spieleautorentagung.de/definitionen/eine-kritische-auseinandersetzung-mit-dem-begriff-spiel

Michael S
Michael S
Beantworten  Marcel
8 Jahre zuvor

Du hast es auf den Punkt gebracht.
Ist übrigens ein interessanter Link bzgl. der Frage nach Spiel und Ernst!

Axel S
Axel S
8 Jahre zuvor

Boah Günter, fast hätte ich mich hinter einen Zug geworfen so entsetzt war ich und glaubte meinen lieb gewordenen P3D v3 löschen zu müssen.
Zum Glück habe ich gerade noch gesehen, dass der Beitrag vom 01.04. ist.

Also Daumen hoch, der war echt gemein aber gut :-))