Zum shoppen nach New York und zwar schnell…

concorde27

Flightsimlabs Concorde ermöglicht nun auch den schnellen Sprung über den Teich im P3D. Neben einigen Verbesserungen ist sicherlich die Kompatibilität zu P3D V3.2 ein Kaufargument. Aerosoft FSX Box Kunden können laut Flightsimlabs Forum für 4,99$ ein FSX Update Link kaufen. Käufer die innerhalb der letzten 365 Tage bei Flightsimlabs direkt gekauft haben, können kostenlos updaten. Die P3D Version muss separat gekauft werden.

The latest v1.32 brings the following changes to improve upon the previous v1.31 and v1.30 releases:

– Support for P3D v3.2

– Fix for save/load flight functionality in P3D

– Improvements to MAX CRUISE (to prevent descending unnecessarily)

– Autothrottle improvements

– Autopilot VOR mode improved

– Autopilot VERT SPEED mode improved

– Autopilot GO AROUND disengagement with HDG HOLD

– ADI FD flag logic corrected

– Yellow Hydraulic LP warning on gear extension now random

– ICOVOL lower rudder indicator fixed

– VFE Aft Trim issue fixed

– Missing ‘Alert Height Cat 3’ call out fixed

– Glareshield spotlights in VC added

– Engine Idle Switches auto latch to High at 60kts

9 Comments
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Nils
Nils
8 Jahre zuvor

Alles was recht ist – aber für Updates bezahlen? Nein FlightSimLabs, das wird nicht passieren. Leider ist euer A320 somit dann wohl auch tabu für mich. So einen Entwickler möchte ich nicht mit meinem Geld unterstützen.

lskywalk
lskywalk
Beantworten  Nils
8 Jahre zuvor

Huhu, Frechheit, diese Halsabschneider – was denken die eigentlich! 😉

Marcel
Marcel
Beantworten  Nils
8 Jahre zuvor

Wie frech! Seit wann darf ein Entwickler selbst darüber entscheiden, ob ich als Kunde seine Arbeit bezahlen möchte oder nicht? Eine vorsichtige Anfrage zu einer Spende wäre ja ok gewesen, aber für das Update einfach dreist Geld zu verlangen…man sollte sich von der vier vor dem Komma auch nicht täuschen lassen: Wen man genau hinsieht sind es immerhin sogar fünf Euro! Wie oft muss man denn mit der Concorde über den Teich fliegen, damit sich diese Investition lohnt? Die Flugsimulation ist immerhin noch ein Hobby ein kein Luxusgut!

Heiko
Heiko
Beantworten  Marcel
8 Jahre zuvor

Wie frech! Seit wann darf ein Kunde selbst entscheiden, ob er mit der Preispolitik eines Entwicklers einverstanden ist oder nicht? Ein Hurra Kommentar auf dieser News wäre ja OK gewesen, aber einfach kritisieren?

Und nun ernsthaft. Software soll ja durchaus schon mal mit Bugs auf den Markt gebracht worden sein. Da kann man eine Produktpflege durchaus erwarten. Wenn ich mir die Improvements Liste anschaue, erkenne ich mehr Fixes als substantielle Erweiterungen. Insofern kann ich Nils Unmut nachvollziehen…

Marcel
Marcel
Beantworten  Heiko
8 Jahre zuvor

Ein bißchen überzeichnen darf man ja. 😀

Der Kunde darf immer selbst entscheiden, ob er kauft. Und der Kunde entscheidet in diesem Fall auch, ob es angemessen ist, für die geleistete Arbeit Bezahlung in Anspruch zu nehmen, ohne zu wissen, wie viel Aufwand es tatsächlich war. Das ist es, was ein wenig stört.

Christian, falls Du diese Antwort hier findest: Sehr vielen Entwicklern liegt etwas am Kunden, am Nutzer oder einfach am Thema Flugsimulation. Wenns ums Geld ginge, würden sie was anderes machen. 😉

Markus Burkhard
Markus Burkhard
Beantworten  Nils
8 Jahre zuvor

Woher kommt eigentlich dieser Anspruch, dass jegliche Weiterentwicklung von Software kostenlos zu sein hat? Bei diesem Update handelt es sich ja nicht um Fehler, die nach dem Release entdeckt wurden. Vielmehr ist es eine Weiterentwicklung mit neuen Features oder Systeme die noch genauer programmiert wurden.
Was ist so schlimm daran, 5 Euro dafür zu verlangen? Ehrlich, ich sehe das Problem nicht.

christian klingbeil
christian klingbeil
Beantworten  Nils
8 Jahre zuvor

Für eine Weiterentwicklung (alles was vom zum Zeitpunkt des Kaufes im positiven Sinne abweicht) kann man sehr wohl Geld verlangen. Fehlerbehandlung ist gesetzliche Sachmängelhaftung die auf Herstellerverschulden zum Zeitpunkt der Lieferung basiert, also nicht funktionierende Software oder das Nichtvorhandensein von zugesagten Eigenschaften= Falsch- oder Minderlieferung in Bezug auf das Kaufversprechen. Der Hersteller hat ein Recht auf Nachbesserung, ist dies nicht möglich kann der Kunde den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.

Marcel
Marcel
Beantworten  christian klingbeil
8 Jahre zuvor

Da gibt es allerdings einen Graubereich. Denn wenn z.B. der Autopilot bei Release funktioniert, der Entwickler aber noch mal einige Wochen oder Monate in die Weiterentwicklung steckt, wird es Kunden geben, die sagen: So hätte er von Anfang an sein müssen. Also ist es eine Nachbesserung und der Entwickler bleibt auf den Kosten sitzen.

Nach 6 Jahren kann man davon ausgehen, dass es etwas zu spät ist, um vom Kaufvertrag zurückzutreten. 😉

Wir sind eben bisher sehr verwöhnt. Denn vorallem Aerosoft hat immer viel Wert darauf gelegt, dass die Kunden für ein Upgrade oder eine Neuversion nicht oder nur einen kleinen Aufpreis bezahlen müssen. In der Spieleindustrie zahlt man meist noch mal den kompletten Prei und auch kleine Erweiterungen werden bereitwillig gekauft. Es ist die Frage, wie lange unsere kleine Branche das noch durchhalten kann. Da tut es sehr gut, wenn es Leute wie Markus gibt, die die Arbeit zu schätzen wissen und auch bereit sind, eine Gegenleistung zu bringen, statt gleich “Skandal” zu rufen. 😉

christian klingbeil
christian klingbeil
Beantworten  Marcel
8 Jahre zuvor

Nein, gesetzliche Sachmängelhaftung ist eine festgeschriebene Frist. Eine Reklamation außerhalb dieser Frist fällt in den Bereich der Kulanz: ohne Anerkennung einer Rechtspflicht! Eine freiwillige Leistung des Herstellers sofern ihm an seinen Kunden liegt 🙂